Baustellenverordnung - Bernd Mangold freier Architekt Fachplaner Brandschutz

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Baustellenverordnung (BaustellV)


 

  
Verordnung über "Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" (BaustellV)
   
  
Die Baustellenverordnung ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht um
Pflichten für den Bauherren.

Der Bauherr trägt die rechtlich verbindliche Verantwortung für das Bauvorhaben.
Die BaustellV verpflichtet den Bauherrn bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens auch
die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu berücksichtigen.
 
 
Beschäftigte auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem
besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
   
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung, BaustellV)
vom 1. Juli 1998 enthält daher organisatorische Mindestanforderungen zur
Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.
   

   

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