Baustellenverordnung (BaustellV)
Die Baustellenverordnung ergänzt das deutsche Arbeitsschutzrecht um
Pflichten für den Bauherren.
Der Bauherr trägt die rechtlich verbindliche Verantwortung für das Bauvorhaben.
Die BaustellV verpflichtet den Bauherrn bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens auch
die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.