Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz
Koordination nach Baustellenverordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen:
- zertifizierter Koordinator (VBG) nach Baustellenverordnung (BaustellV)
- Koordinierung auf der Baustelle
- Erstellung Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
- Verbesserung der Sicherheit
- Gefährdungsbeurteilung
- Optimierung des Bauablaufes
Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben.Deshalb ist der Bauherr bei Planung und Ausführung des Bauvorhabens zur Einhaltung und Umsetzungder Arbeitsschutzmaßnahmen aus der Baustellenverordnung verpflichtet.
Die weitere Zusatzqualifikation Sachkundiger für den Umgang mit Altlasten nach BGR 128
vervollständigt unser Leistungsbild zum Koordinator nach Baustellenverordnung.