Sachkundiger für den Umgang mit Altlasten
Beim Auftreten oder Vorfinden von Altlasten sind evtl. zusätzlicheSicherheits- und Schutzmaßnahmen notwendig.
Umgang mit Altlasten: Sachkundiger gemäß BGR 128 Anhang 6A
nach:
- BGR 128 Berufsgenossenschaftliche Regel f. Sicherheit u. Gesundheit bei der Arbeit
- BGR 128 Kontaminierte Bereiche